BB Hannover

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Spielbetrieb

Verzögerung beim Versand der Teilnehmerausweise

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Der DBB hatte am 21.11. mittels einer Mail, die an alle Vereine weitergeleitet wurde, mitgeteilt, dass sich der Versand von Jugend-TAs verzögert. Der nächste Versand sollte in dieser Woche erfolgen. Dies verzögert sich jetzt aber um mind. eine Woche.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 07. Dezember 2011 um 11:56 Uhr Weiterlesen...
 

Ausschreibung für die Spielzeit 2011/12 - Anlagen

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Anlage 1 - Meldungen

Spielklasseneinteilung:

Die Einteilung richtet sich nach den Abschlusstabellen der Spielzeit 2010/2011.

Meldetermine:

Wettbewerbe 1 – 5, 8 – 19:
21. Mai 2011
Wettbewerbe 6 – 7:
01. März 2012

Termin für Abmeldungen ohne Strafe und Kosten:

Wettbewerbe 1 – 5, 8 – 19:
08. Juni 2011

Meldegelder:

BOLD€ 50,00
BOLH€ 50,00
BZLD€ 40,00
BZLH€ 40,00
BZKH€ 30,00
PKD€ 20,00
PKH€ 20,00
U20M€ 20,00
U19W€ 20,00
U18M€ 20,00
U17W€ 20,00
U16M€ 20,00
U15W€ 20,00
U14M€ 0,00
U13W€ 0,00
U12€ 0,00
U11€ 0,00
U10€ 0,00
U9€ 0,00

Altersklasseneinteilung

SeniorenU20U19U18U17U16U15U14U13U12U11U10U9
1991 u. älter1992/931993/941994/951995/961996/971997/981998/991999/20002000/012001/022002/032003 u. jünger

Die Spielberechtigung gilt jeweils für die Altersklasse, die der Spieler seinem Geburtsjahr nach an­gehört, außerdem für die nächst ältere. Stichtag ist der 31.12.2011.

Anlage 2 Aufstellung der festen Skala

Ausrichtung Entscheidungsturniere

SpielzeitStaffel
2010/11West o. Süd
2011/12Ost o. Nord
2012/13West o. Süd
2013/14Ost o. Nord

Anlage 3 Richtlinien für Spielverlegungen

  1. Der Heimverein kann formlos ein Spiel unter Beibehaltung des angesetzten Austragungstages der Halle nach oder im Rahmen der zulässigen Anfangszeiten der Uhrzeit nach verlegen. Die Verlegung ist den Mannschaften, den angesetzten Schiedsrichtern und der Spielleitung bis spätestens 10 Tage vor dem angesetzten Austragungstag schriftlich mitzuteilen. Der Ausrichter hat sich über den Zugang dieser Mitteilung rechtzeitig zu vergewissern.
  2. Soll ein Spiel außerhalb vorgesehener Anfangszeiten ausgetragen wer­den, bedarf es der Einwilligung der Spielpartner. Gleiches gilt für eine Verlegung der Uhrzeit nach innerhalb von 10 Tagen vor der Austragung. Dieses gilt nicht für eine einfache Verlegung in eine andere Halle. Verzögert sich der Spielbeginn durch eine solche Hallenverle­gung, so kann §37 DBB-SO nicht geltend gemacht werden.
  3. Die Verlegung eines Spieles auf einen anderen als den angesetzten Aus­tragungstag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Spielpartner. Die Verlegung ist den Mann­schaf­ten, den angesetzten Schiedsrichtern, und der Spielleitung mindestens 10 Tage vor dem neuen Austragungstag und 5 Tage vor dem ursprünglich angesetzten Austra­gungstag (bei einer Verlegung auf einen späteren Austragungstag) schriftlich mitzuteilen.
  4. Stimmt ein Spielpartner einer Verlegung nicht zu, kann bei der Spielleitung eine Verle­gung unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Der Antrag muss der Spielleitung spätestens 5 Tage vor dem ursprünglich angesetzten Austragungstag vorliegen.
  5. Verlegungen auf einen anderen Austragungstag innerhalb von 5 Tagen vor dem ur­sprüng­lich angesetzten Termin bedürfen grundsätzlich vorab der Zustimmung der Spielleitung.
  6. Der verlegende Verein hat innerhalb von 14 Tagen dem Staffelleiter einen neuen Spieltermin zu nennen. Dieser Termin muß vom Spielpartner und dem schiedsrichterstellenden Verein bestätigt sein.
  7. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Spiel vom Staffelleiter neu angesetzt oder es kann auf Spielwertung gemäß BBH- Strafenkatalog 215 b entschieden werden.

Anlage 4 Ergebnissammelstelle

Meldefristen

  1. Spiele, die montags – samstags stattfinden, sind bis 12.00h des folgenden Tages zu melden.
  2. Spiele, die sonntags bis 15.30h beginnen, sind bis 19.00h abends zu melden.
  3. Später beginnende Spiele sind bis 3½ h nach Spielbeginn zu melden.
  4. Zur Meldung gehören Endergebnis, Halbzeitstand und bei Verlängerungen das Ergebnis am Ende der regulären Spielzeit sowie die Daten der beiden Schiedsrichter.
  5. Verantwortlich für die Meldung ist der jeweilige Heimverein.

Meldeverfahren

Die Ergebnismeldung erfolgt auf dem Server www.basketball-bund.net . Dort werden auch fortlaufend die aktuellen Ergebnisse angezeigt.

Nach dem Einloggen werden alle Spiele des Vereins angezeigt, die stattgefunden haben und für die kein Ergebnis vorliegt bzw. deren Ergebnis noch nicht vom Spielleiter bestätigt wurden.

Hier können jetzt Ergebnisse eingegeben oder korrigiert werden.

Versäumnisse

Für jedes nicht gemeldete Spiel wird eine Ordnungsstrafe erhoben.

Anlage 5 Spieltermine für die Saison 2011/2012

Letzter möglicher Spieltermin Jugendstaffeln:
30.04.2012
Letzter möglicher Spieltermin Seniorenstaffeln:
30.04.2012

Anlage 6 Termine Saison 2011/2012

21.05.2011Ablauf der Meldefrist für die Spielzeit 10/11
29.05.2011vorläufige Ligeneinteilung
08.06.2011letzter Termin für kostenfreie Rückzüge & Anmerkungen zur Ligeneinteilung
16.06.2011Ligeneinteilung
20.06.2011Versendung der Rahmenspielpläne
30.06.2011Heimspielmeldung
04./05.07.2011sportpraktische Arbeitstagung
05.08.2011Frist für Verlegungen (Nacharbeiten SpAT)
13.08.2011offizieller Spielplan (4 Wochen vor dem 1. Spieltag)
10.09.20111. Spieltag U12-Senioren
April/Mai 12Pokal (je nach gemeldeten Mannschaften)

Anlage 7 BBH Strafenkatalog

siehe BBH/Vorschriften

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 30. April 2011 um 00:42 Uhr
 

Saison 2011/12 - Staffelleiter

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Sportwart Christophe Wolff hat die folgenden Staffelleiter berufen:

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 15. September 2011 um 19:17 Uhr Weiterlesen...
 

Ausschreibung für die Spielzeit 2011/12

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Veranstalter

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 und § 12 Absatz 2 der BBH- Spielordnung (BBH-SO) hat der Vorstand im Einvernehmen mit dem BBH- Jugendausschuss folgende Ausschreibung für die nachstehend aufgeführten Wettbewerbe des BBH in der Spielzeit 2011/2012 beschlossen:

  1. Bezirksoberliga Damen (BOLD)
  2. Bezirksoberliga Herren (BOLH)
  3. Bezirksliga Damen (BZLD)
  4. Bezirksliga Herren (BZLH)
  5. Bezirksklasse Herren (BZKH)
  6. Pokal Damen (PKD)
  7. Pokal Herren (PKH)
  8. U20 männlich (U20M)
  9. U19 weiblich (U19W)
  10. U18 männlich (U18M)
  11. U17 weiblich (U17W)
  12. U16 männlich (U16M)
  13. U15 weiblich (U15W)
  14. U14 männlich (U14M)
  15. U13 weiblich (U13W)
  16. U12 mix (U12)
  17. U11 mix (U11)
  18. U10 mix (U10)
  19. U09 mix (U09)
  20. Allgemeines

    1. Die Teilnahmeberechtigungen für alle Spielklassen ergeben sich aus der BBH-SO.
    2. Die Meldetermine sind der Anlage zur Ausschreibung zu entnehmen. Bei den Meldetermi­nen handelt es sich jeweils um den Tag des spätesten Posteingangs beim zuständigen Ressortleiter. Für die Meldung sind die Meldevordrucke zu benutzen.
    3. Die Mannschaftsmeldung hat gemäß der DBB- und NBV- Richtlinien zu erfolgen. Ergänzend gelten die Durchführungsbestimmungen des BBH.
    4. Für die bezirklichen Ligen sind alle vom DBB zugelassenen Spielbälle erlaubt.
    5. Der Einsendeschluss für eventuelle Abmeldungen von gemeldeten Mannschaften ohne Strafe und Kosten ist der Anlage zur Ausschreibung zu entnehmen. Die Abmeldungen sind schriftlich an den Ressortleiter II zu richten.
    6. Das Meldegeld ist der Anlage zur Ausschreibung zu entnehmen.

    Spielsystem

    Allgemeines

    1. Für alle Spiele gelten die Spielzeiten des DBB/ NBV.
    2. Der Spielbeginn muss an Sonnabenden zwischen 14.00 und 20.30 Uhr und an Sonntagen zwischen 09.00 und 16.30 Uhr liegen. Andere Spieltage und Anfangszeiten sind mit Zu­stimmung des Gegners möglich. Es sollte eine Zeit von mind. 1¾ Std. pro Spiel angesetzt werden.
    3. Sofern nicht anders benannt findet der Spielbetrieb in Rundenspielen mit jeweils einem Hin- und einem Rückspiel statt.
    4. Damen und Herren

      Die Mindeststärken der Spielklassen beträgt:

      Bezirksoberliga Herren10
      Bezirksliga Herren8
      Bezirksklasse Herren6

      Altersklassen U13 – U20

      1. Der Spielbetrieb in allen Altersklassen ist für die Zeit von September 2011 bis April 2012 vorgesehen.
      2. In jeder Altersklasse werden Staffeln gemäß der eingegangenen Meldungen gebildet. Es kann in den jeweiligen Klassen gemeldet werden: BOL, BZL und BZK.
      3. Die Spielrunden in den jeweiligen Klassen werden in Hin- und Rückspiel ausgetragen.
      4. Sollten in einer Alterklasse mehrere gleiche Staffeln gemeldet sein, spielen die Tabellen-Ersten, -Zweiten, -Dritten, die abschließende Platzierung aus.
      5. Sollten in einer Staffel zu wenige Mannschaften gemeldet sein, so kann der Jugendausschuss diese auf die anderen Staffeln verteilen.
      6. Die endgültige Staffeleinteilung obliegt dem Jugendausschuss in Abstimmung mit dem Vorstand.

      Altersklassen U9 – U12

      1. In der U12 wird in einem Modus von Vor- (September bis Dezember 2011) und Hauptrunde (Januar bis April 2012) gespielt. Die Einteilung der Vorrunde erfolgt unter regionalen Gesichtspunkten, die Einteilung der Hauptrunde richtet sich nach den Ergebnissen der Vorrunde und geschieht in BOL, BZL und BZK.
      2. Eine Spielrunde in den Altersklassen U11 und U9 wird durchgeführt, sofern die Anzahl der Meldungen 4 übersteigt.
      3. Die Spielrunden für U9, U10 und U11 finden von November 2011 bis April 2012 statt.
      4. Die Einteilung der Spielrunden in den Altersklassen U9 bis U11 erfolgt je nach Meldungen regional oder in BOL, BZL und BZK.
      5. Die weiteren Bestimmungen aus Abschnitt C.3 gelten entsprechend.
      6. Entscheidungsspiele

        Notwendige Entscheidungsspiele zwischen zwei Mannschaften werden in Hin- und Rück­spiel ausgetragen. Der jeweilige Heimverein trägt die Kosten.

        Entscheidungsspiele mit mehr als zwei Mannschaften werden in Turnierform durchgeführt. Der genaue Turnierablauf wird je nach Anzahl der Mannschaften durch die Spielleitung festgelegt. Die Schiedsrichterkosten werden zwischen den beteiligten Mannschaften auf­geteilt. Kosten für BBH- Mitarbeiter trägt der BBH. Alle weiteren Kosten trägt der Ausrichter.

        Instanzen

        Instanzen:

        Spielleiter:
        Die Aufgabenbereiche der einzelnen BBH- Spielleiter sowie deren An­schriften ergeben sich aus dem Anschriftenverzeichnis des BBH.
        Sportkommission:
        Die Sportkommission ist gem. BBH-SO zuständig für die Verhängung von Disziplinarstrafen nach §§ 53 ff DBB-SO.
        Das Verfahren wird vom RSL II oder seinem Vertreter geführt.
        Rechtswart:
        Der Rechtswart ist zuständig für Berufungsverfahren gegen Entschei­dun­gen der Spielleiter bzw. der Sportkommission.

        Die Anschrift ergibt sich aus dem BBH- Anschriftenverzeichnis.

        Rechtsmittel:

        Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Spielleitung (Spielleiter/Innen) und der Sportkommission ist die Berufung beim BBH- Rechtsausschuss zu Händen des Rechtswartes.

        Gebühren:

        Protest:
        € 52,00
        Berufung:
        € 104,00

        Protest- und Rechtsmittelverfahren werden nur eingeleitet, wenn dem Protest oder dem Rechtsmittel ein Beleg über die Einzahlung der Gebühr beigefügt ist.

        Spielverlegung
        Die Spielverlegungsgebühr wird jeweils pro Spielverlegung pro Mannschaft pro Staffel, die kostenpflichtig ist, d.h., Vorverlegungen zählen nicht dazu, wie folgt berechnet:
        • 1. – 4. Spielverlegung €20,00
        • Ab der 5. Spielverlegung kann die Spielleitung € 35,00 erheben.
        Die Spielverlegungsgebühr wird zusammen mit den Kosten im Bescheid erhoben.
        Strafen
        Der Strafenkatalog gemäß § 23 Abs. 2 DBB-RO ist der Anlage der Ausschreibung zu entnehmen. Für Sportdisziplinarstrafen gilt der DBB-Strafenkatalog.
        Die fälligen Strafen sind zuzüglich der Verfahrenskosten innerhalb der in der jeweiligen Entscheidung genannten Frist kostenfrei auf das Konto des BBH einzuzahlen bzw. zu überweisen.

        Durchführungsbestimmungen

        1. Für alle Spiele gelten die Satzungen und Ordnungen des DBB, des NBV und des BBH, so­wie die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen. Eine Änderung oder Ergänzung der Ausschreibung kann nur vom BBH- Vorstand unter Berücksichtigung des § 11 Abs. 4 der DBB-SO vorgenommen werden.
        2. Die Spiele sind nach den spieltechnischen Bestimmungen der FIBA durchzuführen.
        3. Die Spieltermine sind dem Anhang zu entnehmen. Eine Spielverlegung auf einen Termin nach dem im Anhang genannten letzten Spieltermin ist unzulässig. Spiele, die bis zu die­sem Termin nicht durchgeführt wurden, werden für beide Mannschaften als verloren ge­wertet.
        4. Spielverlegungen sind nach den im Anhang aufgeführten Bestimmungen unter Berücksichtigung der §§46ff der DBB-SO durchzuführen.
        5. Die Spielberichte sind vom Heimverein bzw. vom Ausrichter innerhalb von 24 Stunden (Poststempel) nach Austragung an den zuständigen Spielleiter zu senden.
        6. Die Spielergebnisse sind nach den im Anhang veröffentlichten Bestimmungen der Ergebnissammelstelle zu melden.
        7. Ein bei Spielbeginn fehlender oder von den Schiedsrichtern beanstandeter Teilnehmerausweis ist unverzüglich nach Aufforderung durch den Spielleiter kostenfrei zusammen mit einem frankierten und adressierten Rückumschlag an die Spielleitung einzusenden.
        8. In der Spielhalle ist das laufende Ergebnis anzuzeigen.
          Bei Spielhallen ohne Spielzeitanzeige hat der Zeitnehmer die letzte Minute, die letzten 30 Sekunden sowie die letzten 10 Sekunden fortlaufend anzusagen.
          Bei fehlender 24s-Anzeige muss der 24s-Zeitnehmer den Stand der 24s laut und vernehmlich bei 15s und fortlaufend ab 20s ansagen.
        9. Den Schiedsrichtern und dem Gastverein sollte jeweils ein eigener Umkleideraum zugewiesen werden.
        10. Für Werbung auf Spielkleidung gelten die Richtlinien des DBB, des NBV und des BBH.
        11. Sollten die Heimmannschaft und die Gastmannschaft gleichfarbige Trikots haben, muß die Heimmannschaft den Trikotsatz wechseln.
        12. Die Schiedsrichtergebühren sind den jeweils gültigen BBH- Richtlinien gem. BBH-SRO zu entnehmen. Die Erstattung der Fahrtkosten richtet sich nach der im BBH gültigen Kostentabelle.
        13. Bei Ansprüchen von anreisenden Vereinen aufgrund von Spielausfällen richtet sich die Ko­stenerstattung für das ausgetragene Spiel nach der im BBH gültigen Kostentabelle für Schiedsrichter. Der Verein hat nachzuweisen, mit wie viel Personen er (zu dem neuange­setzten Spiel) angereist ist und demnach Personenkraftwagen eingesetzt werden mussten. Für jeden PKW wird dann die in der oben genannten Tabelle ausgewiesene Summe zugrunde gelegt. Allerdings darf nie mehr erstattet werden, als tatsächlich dem Verein an Fahrtkosten entstanden sind. Bei der Kostenerstattung wird nach den BBH- Richtlinien verfahren.

        Besondere Durchführungsbestimmungen für einzelne Wettbewerbe

        Auf- und Abstiegsregelung in den Seniorenklassen

        1. Der Aufstieg in die Oberliga wird durch den NBV geregelt. In der Regel steigt der Bezirksmeister in die Oberliga auf.
        2. Die auf den Plätzen 9 und schlechter platzierten Mannschaften der Bezirksoberliga steigen in die Bezirksliga ab.
        3. Die beiden Erstplatzierten der Bezirksligastaffeln steigen in die Bezirksoberliga auf. Kann eine dieser Mannschaften ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen oder verzichtet, so geht das Aufstiegsrecht auf den Zweit- oder ggf. den Drittplatzierten der jeweiligen Staffel über.
        4. Stehen weitere Aufstiegsplätze zur Verfügung, so spielen die Absteiger aus der Bezirksober­liga zusammen mit den verbleibenden Zweit- oder Drittplatzierten in Entschei­dungsspielen (ggf. Turnierform) die Reihenfolge der zusätzlichen Aufsteiger aus.
          Teilnahmeberechtigt an diesem Turnier sind nur Mannschaften, die das Aufstiegsrecht wahrnehmen können und wollen.
        5. Für die Auf- und Abstiege zwischen Bezirksliga und Bezirksklasse gelten die Punkte 2-4 sinngemäß, wobei hier der vorletzte Platz der Bezirksliga erster Abstiegsplatz ist.

        Pokal

        1. Jeder Verein kann eine Mannschaft melden, ausgenommen sind Bundesliga- Mannschaften und Mannschaften der 1. Regionalliga.
        2. Einsatzberechtigt in Spielen des BBH- Pokals nach dem 30.06. sind nur Spielerinnen und Spieler, die bis zum 30.06. die Teilnahmeberechtigung für den betreffenden Verein erlangt haben.
        3. Aufgrund des Meldeergebnisses werden die Pokalrunden ausgelost. Klassentiefere Mann­schaften besitzen Heimrecht. Bei klassengleichen Mannschaften erhält die zuerst gezogene Mannschaft der Paarung das Heimrecht. Es wird nach dem K.O.-System gespielt.
        4. Die Spielleitung gibt Rahmentermine vor, bis zu denen die Pokalspiele der einzelnen Run­den spätestens durchgeführt werden müssen. Die Heimvereine machen der Spielleitung dann jeweils einen konkreten Terminvorschlag zur Durchführung des Spieles. Geht dieser nicht innerhalb der von der Spielleitung gesetzten Frist ein, wechselt das Heimrecht und der neue Heimverein macht umgehend der Spielleitung einen Terminvorschlag. Erfolgt auch dies nicht innerhalb einer gesetzten Frist, wird der Spieltermin durch die Spielleitung von Amts wegen endgültig und verbindlich festgesetzt.
        5. Bei nur einer gemeldeten Mannschaft ist diese automatisch Pokalsieger. Bei zwei, vier, acht, sechzehn oder zweiunddreißig gemeldeten Mannschaften gibt es eine, zwei, drei, vier oder fünf Hauptrunden ohne Freilose. Bei drei, fünf bis sieben, neun bis fünfzehn, siebzehn bis einunddreißig oder dreiunddreißig bis fünfzig gemeldeten Mannschaften gibt es eine Vorrunde mit Freilosen unterschiedlicher Zahl aufgrund der nachstehenden Aufstellung. Nach der Vorrunde folgt bzw. folgen entsprechend der verbliebenen Mannschaften die Hauptrunde/n ohne Freilos.
          A.gemeldete Mannschaften:3
          B.Freilos(e):1
          C.Paarung(en):1
          A.B.C.&bnsp; A.B.C.&bnsp; A.B.C.&bnsp; A.B.C.
          531 1335 21115 28412
          622 1426 22106 29313
          713 1517 2397 30214
          971 17151 2488 31115
          1062 18142 2579
          1153 19133 26610
          1244 20124 27511
        6. Kann kein Staffelleiter für den Pokal bestellt werden, entfällt dieser ersatzlos.

        Jugendklassen

        1. Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendmannschaften des BBH, die für die einzelnen Wettbewerbe termingerecht gemeldet haben. Ausnahmen regelt der Jugendausschuss.
        2. Die Altersklasseneinteilung ist der Anlage zur Ausschreibung zu entnehmen. In begründeten Einzelfällen kann der Jugendausschuss Ausnahmen zulassen.
        3. In der U16-, U14 männlich (U16M, U14M) dürfen die Mannschaften „gemischt“, d.h. mit Jungen und Mädchen spielen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme an weiterführenden Wettbewerben die Ausschreibungen der jeweiligen Veranstalter (NBV, RLN, DBB) gelten, die eine derartige Öffnung nicht unbedingt zulassen.
        4. Mannschaften, die sich für einen weiterführenden Wettbewerb qualifiziert haben sind ver­pflichtet, an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Für die Meldung zu weiterführenden Wettbewerben gilt der Tabellenstand zum Meldetermin.
        5. Für die Altersklassen U12 und jünger gelten die vom DBB und NBV veröffentlichen zusätzlichen Bestimmungen.
        6. In den Altersklassen U13 – U17 ist eine Mann-Mann-Verteidigung nach den vom DBB veröffentlichen Vorschriften verbindlich vorgeschrieben. Zur Überwachung dieser Vorschriften können die Vereine über den BBH-JA einen Kommissar auf eigene Kosten anfordern. Ebenso kann der BBH-JA nach eigenem Ermessen zu bestimmten Spielen einen Kommissar entsenden. Die dadurch anfallenden Kosten trägt der BBH-JA.

        Sonstiges

        Die Seite www.bbh-basketball.de ist das amtliche Organ des Bezirks. Alle Informationen sind dieser zu entnehmen (News, Rückzüge, Vereinsadressen, etc).

        • Stefan Körner
          (Vorsitzender)
        • Christophe Wolff
          (Ressortleiter II)
        • Manfred Panzer
          (Ressortleiter IV)
    Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 30. April 2011 um 00:33 Uhr
     
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