BB Hannover

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Ausschreibung 2008/09

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Veranstalter

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 und § 12 Absatz 2 der BBHSpielordnung (BBHSO) hat der Vorstand im Einvernehmen mit dem BBH-Jugendausschuss folgende Ausschreibung für die nachstehend aufgeführten Wettbewerbe des BBH in der Spielzeit 2008/ 2009 beschlossen:

  1. Bezirksoberliga Damen(BOLD)
  2. Bezirksoberliga Herren(BOLH)
  3. Bezirksliga Herren(BZLH)
  4. Bezirksklasse Herren(BZKH)
  5. Pokal Damen(PKD)
  6. Pokal Herren(PKH)
  7. U20 weiblich(U20W)
  8. U20 männlich(U20M)
  9. U18 weiblich(U18W)
  10. U18 männlich(U18M)
  11. U16 weiblich(U16W)
  12. U16 männlich(U16M)
  13. U14 weiblich(U14W)
  14. U14 männlich(U14M)
  15. U12 weiblich(U12M)
  16. U12 männlich(U12W)
  17. U10 weiblich(U10W)
  18. U10 männlich(U10M)

Allgemeines

  1. Die Teilnahmeberechtigungen für alle Spielklassen ergeben sich aus der BBHSO.
  2. Die Meldetermine sind der Anlage zur Ausschreibung zu entnehmen. Bei den Meldeterminen handelt es sich jeweils um den Tag des spätesten Posteingangs beim zuständigen Ressortleiter. Für die Meldung sind die Meldevordrucke zu benutzen.
  3. Die Mannschaftsmeldung hat gemäß der DBB- und NBV-Richtlinien zu erfolgen. Ergänzend gelten die Durchführungsbestimmungen des BBH.
  4. Für die bezirklichen Ligen sind alle vom DBB zugelassenen Spielbälle erlaubt. Die Bälle müssen das DBB-Siegel tragen.
  5. Der Einsendeschluss für eventuelle Abmeldungen von gemeldeten Mannschaften ohne Strafe und Kosten ist der Anlage zur Ausschreibung zu entnehmen. Die Abmeldungen sind schriftlich an den Ressortleiter II zu richten.
  6. Das Meldegeld ist der Anlage zur Ausschreibung zu entnehmen.

Spielsystem

Allgemeines

  1. Für alle Spiele mit Ausnahme der U10 gelten die Spielzeiten des DBB/ NBV.
  2. Der Spielbeginn muss an Sonnabenden zwischen 14.00 und 20.30 Uhr und an Sonntagen zwischen 09.00 und 16.30 Uhr liegen. Andere Spieltage und Anfangszeiten sind mit Zustimmung des Gegners möglich. Es sollte eine Zeit von mind. 1¾ Std. pro Spiel angesetzt werden.
  3. Sofern nicht anders benannt findet der Spielbetrieb in Rundenspielen mit jeweils einem Hin- und einem Rückspiel statt.

Damen und Herren

  1. Die Mindeststärken der Spielklassen beträgt:
    Bezirksoberliga Herren10
    Bezirksliga Herren8
    Bezirksklasse Herren6

Altersklassen U10 – U20

  1. Die Vereine melden Mannschaften ja nach Leistungsstärke in der Bezirksoberliga (höheres Leistungsniveau), Bezirksliga (mittleres Leistungsniveau oder Bezirksklasse (unteres Leistungsniveau).
  2. Die Spielrunden in den jeweiligen Klassen werden in Hin- und Rückspiel ausgetragen.
  3. Sollten in einer Alterklasse mehrere gleiche Staffeln gemeldet sein, spielen die Tabellen Ersten, Zweiten, Dritten, die abschließende Platzierung aus.
  4. Gehen weniger als 12 Meldungen für ein Altersklasse ein, so entfällt eine Aufteilung der Mannschaften in Bezirksoberliga, Bezirksliga und Bezirksklasse. Bei mehr als 12 aber weniger als 21 Meldungen für eine Altersklasse, werden die Mannschaften in Bezirksoberliga und Bezirksliga aufgeteilt.
  5. Die Mindeststärke der Spielklassen beträgt 6 Mannschaften, es sei denn, es liegen weniger Meldungen für eine Altersklasse vor. Bei 6 oder weniger Mannschaften in einer Altersklasse kann der Jugendausschuss bestimmen, dass in einer Doppelrunde gespielt wird.
  6. Die Staffeleinteilung obliegt dem Jugendausschuss in Abstimmung mit dem Vorstand anhand der eingegangenen Meldungen. Spätestens 1 Woche vor Veröffentlichung der endgültigen Einteilung der Mannschaften, gibt der Jugendausschuss den Vereinen Gelegenheit, zur Einteilung Stellung zu nehmen.
  7. Sollten weniger als 6 Mannschaften für die U 20w gemeldet werden, kann die Spielklasse U 20 w mit der Spielklasse BOLD zusammengelegt werden.

Entscheidungsspiele

  1. Notwendige Entscheidungsspiele zwischen zwei Mannschaften werden in Hin- und Rückspiel ausgetragen. Der jeweilige Heimverein trägt die Kosten.
  2. Entscheidungsspiele mit mehr als zwei Mannschaften werden in Turnierform durchgeführt. Der genaue Turnierablauf wird je nach Anzahl der Mannschaften durch die Spielleitung festgelegt. Die Schiedsrichterkosten werden zwischen den beteiligten Mannschaften aufgeteilt.
  3. Kosten für BBH-Mitarbeiter trägt der BBH. Alle weiteren Kosten trägt der Ausrichter.

Instanzen

Instanzen:

Spielleiter:
Die Aufgabenbereiche der einzelnen BBH-Spielleiter sowie deren Anschriften ergeben sich aus dem Anschriftenverzeichnis des BBH.
Sportkommission:
Die Sportkommission ist gem. BBHSO zuständig für die Verhängung von Disziplinarstrafen nach §§ 53 ff DBBSO. Das Verfahren wird vom RSL II oder seinem Vertreter geführt.
Rechtswart:
Der Rechtswart ist zuständig für Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Spielleiter bzw. der Sportkommission

Die Anschrift ergibt sich aus dem BBHAnschriftenverzeichnis.

Rechtsmittel:

Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Spielleitung (Spielleiter/Innen) und der Sportkommission ist die Berufung beim BBHRechtsausschuss zu Händen des Rechtswartes.

Gebühren:

  1. Protest: € 52,00
  2. Berufung:€ 104,00

    Protest und Rechtsmittelverfahren werden nur eingeleitet, wenn dem Protest oder dem Rechtsmittel ein Beleg über die Einzahlung der Gebühr beigefügt ist.

  3. Die Spielverlegungsgebühr wird jeweils pro Spielverlegung pro Mannschaft pro Staffel, die kostenpflichtig ist, d.h., Vorverlegungen zählen nicht dazu, wie folgt berechnet:
    1.-4. Spielverlegung:€ 20,00
    ab der 5. Spielverlegung kann die Spielleitung€ 35,00erheben

    Die Spielverlegungsgebühr wird zusammen mit den Kosten im Bescheid erhoben.

  4. Der Strafenkatalog gemäß § 23 Abs. 2 DBB-RO ist der Anlage der Ausschreibung zu entnehmen. Für Sportdisziplinarstrafen gilt der DBBStrafenkatalog. Die fälligen Strafen sind zuzüglich der Verfahrenskosten innerhalb der in der jeweiligen Entscheidung genannten Frist kostenfrei auf das Konto des BBH einzuzahlen bzw. zu überweisen.

Durchführungsbestimmungen

  1. Für alle Spiele gelten die Satzungen und Ordnungen des DBB, des NBV und des BBH, sowie die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen. Eine Änderung oder Ergänzung der Ausschreibung kann nur vom BBH-Vorstand unter Berücksichtigung des § 11 Abs. 4 der DBB-SO vorgenommen werden.
  2. Die Spiele sind nach den spieltechnischen Bestimmungen der FIBA durchzuführen.
  3. Die Spieltermine sind dem Anhang zu entnehmen. Eine Spielverlegung auf einen Termin nach dem im Anhang genannten letzten Spieltermin ist unzulässig. Spiele, die bis zu diesem Termin nicht durchgeführt wurden, werden für beide Mannschaften als verloren gewertet.
  4. Spielverlegungen sind nach den im Anhang aufgeführten Bestimmungen unter Berücksichtigung der §§46ff der DBBSO durchzuführen.
  5. Die Spielberichte sind vom Heimverein bzw. vom Ausrichter innerhalb von 24 Stunden (Poststempel) nach Austragung an den zuständigen Spielleiter zu senden.
  6. Die Spielergebnisse sind nach den im Anhang veröffentlichten Bestimmungen der Ergebnissammelstelle zu melden.
  7. Ein bei Spielbeginn fehlender oder von den Schiedsrichtern beanstandeter Teilnehmerausweis ist unverzüglich nach Aufforderung durch den Spielleiter kostenfrei zusammen mit einem frankierten und adressierten Rückumschlag an die Spielleitung einzusenden.
  8. In der Spielhalle ist das laufende Ergebnis anzuzeigen.
    Bei Spielhallen ohne Spielzeitanzeige hat der Zeitnehmer die letzte Minute, die letzten 30 Sekunden sowie die letzten 10 Sekunden fortlaufend anzusagen.
    Bei fehlender 24s-Anzeige muss der 24s-Zeitnehmer den Stand der 24s laut und vernehmlich bei 15s und fortlaufend ab 20s ansagen.
  9. Den Schiedsrichtern und dem Gastverein sollte jeweils ein eigener Umkleideraum zugewiesen werden.
  10. Für Werbung auf Spielkleidung gelten die Richtlinien des DBB, des NBV und des BBH.
  11. Sollten die Heimmannschaft und die Gastmannschaft gleichfarbige Trikots haben, muß die Heimmannschaft den Trikotsatz wechseln.
  12. Die Schiedsrichtergebühren sind den jeweils gültigen BBH-Richtlinien gem. BBH-SRO zu entnehmen. Die Erstattung der Fahrtkosten richtet sich nach der im BBH gültigen Kostentabelle.
  13. Bei Ansprüchen von anreisenden Vereinen aufgrund von Spielausfällen richtet sich die Kostenerstattung für das ausgetragene Spiel nach der im BBH gültigen Kostentabelle für Schiedsrichter. Der Verein hat nachzuweisen, mit wie viel Personen er (zu dem neuangesetzten Spiel) angereist ist und demnach Personenkraftwagen eingesetzt werden mussten. Für jeden PKW wird dann die in der oben genannten Tabelle ausgewiesene Summe zugrunde gelegt. Allerdings darf nie mehr erstattet werden, als tatsächlich dem Verein an Fahrtkosten entstanden sind. Bei der Kostenerstattung wird nach den BBH-Richtlinien verfahren.

Besondere Durchführungsbestimmungen für einzelne Wettbewerbe

Auf- und Abstiegsregelung in den Seniorenklassen

  1. Der Aufstieg in die Oberliga wird durch den NBV geregelt. In der Regel steigt der Bezirksmeister in die Oberliga auf.
  2. Die auf den Plätzen 9 und schlechter platzierten Mannschaften der Bezirksoberliga steigen in die Bezirksliga ab.
  3. Die beiden Erstplatzierten der Bezirksligastaffeln steigen in die Bezirksoberliga auf. Kann eine dieser Mannschaften ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen oder verzichtet, so geht das Aufstiegsrecht auf den Zweit- oder ggf. den Drittplatzierten der jeweiligen Staffel über.
  4. Stehen weitere Aufstiegsplätze zur Verfügung, so spielen die Absteiger aus der Bezirksoberliga zusammen mit den verbleibenden Zweit- oder Drittplatzierten in Entscheidungsspielen (ggf. Turnierform) die Reihenfolge der zusätzlichen Aufsteiger aus.
    Teilnahmeberechtigt an diesem Turnier sind nur Mannschaften, die das Aufstiegsrecht wahrnehmen können und wollen.
  5. Für die Auf- und Abstiege zwischen Bezirksliga und Bezirksklasse gelten die Punkte 2-4 sinngemäß, wobei hier der vorletzte Platz der Bezirksliga erster Abstiegsplatz ist.

Pokal

  1. Jeder Verein kann eine Mannschaft melden, ausgenommen sind Bundesligamannschaften und Mannschaften der 1. Regionalliga.
  2. Einsatzberechtigt in Spielen des BBH-Pokals nach dem 31.05. sind nur Spielerinnen und Spieler, die bis zum 31.05. die Teilnahmeberechtigung für den betreffenden Verein erlangt haben.
  3. Aufgrund des Meldeergebnisses werden die Pokalrunden ausgelost. Klassentiefere Mannschaften besitzen Heimrecht. Bei klassengleichen Mannschaften erhält die zuerst gezogene Mannschaft der Paarung das Heimrecht. Es wird nach dem K.O.System gespielt.
  4. Die Spielleitung gibt Rahmentermine vor, bis zu denen die Pokalspiele der einzelnen Runden spätestens durchgeführt werden müssen. Die Heimvereine machen der Spielleitung dann jeweils einen konkreten Terminvorschlag zur Durchführung des Spieles. Geht dieser nicht innerhalb der von der Spielleitung gesetzten Frist ein, wechselt das Heimrecht und der neue Heimverein macht umgehend der Spielleitung einen Terminvorschlag. Erfolgt auch dies nicht innerhalb einer gesetzten Frist, wird der Spieltermin durch die Spielleitung von Amts wegen endgültig und verbindlich festgesetzt.
  5. Bei nur einer gemeldeten Mannschaft ist diese automatisch Pokalsieger. Bei zwei, vier, acht, sechzehn oder zweiunddreißig gemeldeten Mannschaften gibt es eine, zwei, drei, vier oder fünf Hauptrunden ohne Freilose. Bei drei, fünf bis sieben, neun bis fünfzehn, siebzehn bis einunddreißig oder dreiunddreißig bis fünfzig gemeldeten Mannschaften gibt es eine Vorrunde mit Freilosen unterschiedlicher Zahl aufgrund der nachstehenden Aufstellung. Nach der Vorrunde folgt bzw. folgen entsprechend der verbliebenen Mannschaften die Hauptrunde/n ohne Freilos.
    A.gemeldete Mannschaften:3
    B.Freilos(e):1
    C.Paarung(en):1
    A.B.C.&bnsp; A.B.C.&bnsp; A.B.C.&bnsp; A.B.C.
    531  1335  21115  28412
    622  1426  22106  29313
    713  1517  2397  30214
    971  17151  2488  31115
    1062  18142  2579
    1153  19133  26610
    1244  20124  27511

Jugendklassen

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendmannschaften des BBH, die für die einzelnen Wettbewerbe termingerecht gemeldet haben. Ausnahmen regelt der Jugendausschuss.
  2. Die Altersklasseneinteilung ist der Anlage zur Ausschreibung zu entnehmen. In begründeten Einzelfällen kann der Jugendausschuss Ausnahmen zulassen.
  3. In der U16, U14, U12 und U10 männlich (U16M, U14M, U12M und U 10M) dürfen die Mannschaften „gemischt“, d.h. mit Jungen und Mädchen spielen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme an weiterführenden Wettbewerben die Ausschreibungen der jeweiligen Veranstalter (NBV, RLN, DBB) gelten, die eine derartige Öffnung nicht unbedingt zulassen.
  4. Für die U10 können zusätzliche Bestimmungen – insbesondere zu Spielzeit und ergänzenden Wettbewerben – in Absprache mit den teilnehmenden Vereinen durch den Mini-Referenten erlassen werden.
  5. Mannschaften, die sich für einen weiterführenden Wettbewerb qualifiziert haben sind verpflichtet, an diesem Wettbewerb teilzunehmen.

Sonstiges

Die Seite www.bbh-basketball.de ist das amtliche Organ des Bezirks! Alle Informationen sind dieser zu entnehmen (News, Rückzüge, Vereinsadressen, etc).

Stefan KörnerChristophe WolffManfred Panzer
(Vorsitzender)(Ressortleiter II)(Ressortleiter)
Anlagen:
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 27. April 2010 um 10:49 Uhr