BB Hannover

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Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ...

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wünscht der BBH e.V. allen Basketballern.

Wir hoffen, dass alle auch 2012 ihrem Sport entweder gesund erhalten bleiben oder bald wieder nachgehen können.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. Januar 2012 um 18:21 Uhr
 

Einladung zum Bezirkstag/-jugendtag

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Der Vorstand des Bezirksfachverbandes Basketball Hannover e.V. lädt zum Bezirkstag und zum Bezirksjugendtag 2011 ein.

Achtung: Die Anfangszeit des Jugendtages wurde auf 10:30h verlegt.

Anlagen:
Diese Datei herunterladen (BzJgdTag - Einladung.pdf)BzJgdTag - Einladung.pdf[ ]84 Kb19.05.2011 16:43
Diese Datei herunterladen (BzTag - Einladung.pdf)BzTag - Einladung.pdf[ ]84 Kb13.04.2011 14:04
Diese Datei herunterladen (Stimmen.pdf)Stimmen.pdf[ ]45 Kb13.04.2011 14:04
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 19. Mai 2011 um 16:41 Uhr
 

SR-Abrechnungsrichtlinien

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gültig ab der Saison 2004/05

Abrechung bei Anreise mit dem PKW

Der abzurechnende Fahrtkostenbetrag wird dadurch ermittelt, dass die Entfernung zwischen dem Vereinsort des Schiedsrichters und dem Einsatzort (Verein) auf der amtlichen BBH-Entfernungstabelle abgelesen wird. Entsprechend dieses Entfernungswertes wird der zutreffende €-Betrag in der BBH-Fahrtkostentabelle abgelesen. Der dort aufgeführte Betrag ist bereits für Hin- und Rückfahrt entsprechend verdoppelt. Die Tabelle ist staffelweise gegliedert, es liegt ihr ein Berechnungswert von €0,30 pro Kilometer zugrunde.

Ansetzungen am selben Ort

Ist in der Entfernungstabelle zwischen zwei Vereinen eine "0" (Null) eingetragen, ist der DM-Wert für "innerorts" abzulesen (z.Zt. DM 8,00 je SR). Es spielt hierbei keine Rolle, wie die SR angereist sind.

SR aus unterschiedlichen Vereinen

In dieser Saison wird es häufiger vorkommen, dass die beiden SR von unterschiedlichen Vereine angesetzt wurden. In einem solchen Fall sollen die SR eine sinnvolle Fahrgemeinschaft bilden, sofern diesees möglich ist. Sollte dies nachweislich nicht möglich sein, kann jeder SR getrennt Fahrtkosten abrechnen.

Bei Spielen, bei denen die spielenden Vereine selbst die SR stellen, werden diese jeweils von ihrem eigenen Vereine entschädigt, sowohl hinsichtlich der Fahrtkosten als auch der SR-Gebühren. Dies gilt nicht, wenn der eine Verein aufgrund einer Einigung mit dem anderen Verein auch den/die fehlenden SR des anderen Vereins stellt. Hierbei hat der Verein die Kosten für den/die ersatzweise von dem anderen Verein gestellten sR zu zahlen.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erhält jeder SR einzeln die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Dabei hat er auf Verlangen des auszahlenden Vereines die Fahrkarte(n) vorzuzeigen.

Taxifahrten können nicht erstattet werden.

Tagegeld

Pro Ansetzungsblock gibt es einmalig ein Tagegeld von 3,-- € pro SR (d.h. bei einer Doppelansetzung gibt es nur einmalig das Tagegeld für jeden SR).

Bei einem Ansetzungsblock von drei Spielen hintereinander wird das Tagegeld pro SR auf 5,-- € pro SR (bei 2 oder 3 SR) erhöht.

Ein Tagegeld wird aus rechtlichen Gründen nicht mehr gezahlt.

Ausnahmeregelungen

Ausnahmen von diesen Richtlinien kann nur die Schiedsrichterkommission in begründeten Einzelfällen zulassen. Dies hat regelmäßig schriftlich mit den Ansetzungen bzw. ggf. einer Umbesetzung zu geschehen.

Unstimmigkeiten bei der Abrechnung

Treten Unstimmigkeiten zwischen den SRn und dem erstattungspflichtigen Verein auf, so hat der Vereein zunächst die von den SRn geforderten Beträge vollständig auszuzahlen.

Der Verein kann aber Beschwerde gegen die Abrechnung einlegen. Wird der Beschwerde stattgegeben, erhält der Verein die zu Unrecht an die SR ausgezahlten Beträge zurück und seine notwendigen Auslagen für das Beschwerdeverfahren erstattet. Außerdem werden die SR vom BBH mit einer Ordnungsstrafe belegt.

Das Beschwerderecht besteht auch auf Seiten der SR, wenn der zahlungspflichtige Verein nicht die zustehenden Kosten auszahlt. In einem solchen Fall fordert die Beschwerdestelle die vorenthaltenen Beträge von dem Verein nach und erstattet diese an die SR. Gegen den Verein wird ebenfalls eine Ordnungsstrafe verhängt.

Eine solche Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von einer Woche nach dem betr. Spiel schriftlich bei der BBH-Geschäftsstelle eingeht. Beweismittel (Quittungen etc.) sind beizufügen.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 18. September 2010 um 16:44 Uhr
 

Zum Jahreswechsel

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Und schon wieder liegt ein Jahr hinter uns. Zum Glück blieb uns dieses Jahr ein Schicksalschlag wie im Jahr 2009 erspart.

Leider haben dieses Jahr Imke Abraham und Heiko Lohmüller ihre Arbeit beim BBH beendet. Glücklicherweise hat sich Mathias Rucht bereiterklärt, die entstandene Lücke zu schliessen und uns mit seiner reichhaltigen Erfahrung zur Verfügung zu stehen.

Der Vorstand des BBH hat auch dieses Jahr wieder viel Augenmerk auf seine Jugendlichen geworfen und versucht, die Jugendarbeit rund um das TEAM HANNOVER zu unterstützen. Es ist schon sehr erfreulich, was dort zusammenwächst.

Für die im letzten Jahr geleistete Arbeit des Vorstandes, der Staffelleiter, der Kommissionen und vor allem der Vereinsvertreter möchte ich mich ganz herzlich bedanken.

Im Namen des Vorstandes wünschen wir allen Aktiven und Freunden des Bezirksfachverband Basketball Hannover ein besinnliches und freundenreiches Weihnachten mit vielen bezaubernden Stunden und ein fröhliches Fest zum Jahreswechsel. Viele schöne Ereignisse, Freude, Glück und Gesundheit sollen euch durch das neue Jahr begleiten!

Ich freue mich auf ein Wiedersehen in der Sporthalle mit euch.

Stefan Körner

 
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